Die Südostbayernbahn beantwortete eine Anfrage vom 25.Okt. zu diesem Thema bis dato NICHT! Es bleibt offen, welche Erstattungsmöglichkeiten Abo- und Jahreskarteninhabern haben. Das Recht auf Erstattung des anteiligen Fahrpreises hat im Grunde jeder Fahrgast- dazu folgende Aufstellung:
Hinweis von fahrgast-rechte.de: Sie müssen den Fahrpreis im Fall der Verspätung anteilig zurückerhalten! Allerdings gilt die Bagatellgrenze von 4 Euro. (z.B. bei Abo- und Zeitkarten).
ProBahn: Beschweren – wie?
ProBahn: Beschweren – wo?
Anschrift der Südostbayernbahn
Kein Erfolg? Dann weiter zur sog. Schlichtungsstelle
ProBahn: Verspätung: Was ist das eigentlich? Welcher Fahrplan ist maßgeblich?
Weiterer Hinweis: Das 59-Minuten-Phänomen