Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) Stand: März 2012
Bei den Aus- und Neubauvorhaben werden zunächst alle begonnen Vorhaben mit dem Ziel fortgeführt, sie zügig fertigzustellen. Diese Vorhaben sind in den Projektlisten in der Kategorie B aufgeführt.
Die Kategorie C enthält „Prioritäre Projekte im IRP-Zeitraum“. Hierunter fallen insbesondere Vorhaben mit fortgeschrittenem Planungsstand, für die bereits Baurecht vorliegt oder bis 2015 erlangt werden kann. Innerhalb dieser Kategorie genießen aus Sicht des Bundes die Bundesautobahnvorhaben Vorrang, weil diese das Rückgrat des Straßennetzes bilden.
In der Kategorie D „Weitere wichtige Vorhaben“ sind diejenigen Projekte zusammengefasst, die sich überwiegend in frühen Planungsstadien befinden. Dazu gehören die Planungsstadien z.B. Vorentwurf, Vorentwurf genehmigt, in Linienbestimmung. Mit diesen Vorhaben kann in der Regel erst nach 2015 begonnen werden.
siehe Meldung vom 16. Dezember 2011 (damals Entwurf des Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) Stand) :