Das von schwarz-gelb im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht wirft seine Schatten voraus. Der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit wird das Gesetz nicht stoppen.
Zitate aus Verlagsartikeln, von Zeitungen, sollen zwar erlaubt sein, in welcher Länge jedoch, gibt das Gesetz nicht vor.
Wer weiterhin einen Absatz oder gar nur einen Satz auf einer Internetseite zitiert läuft damit Gefahr, abgemahnt zu werden, von den berühmt berüchtigten Abmahnanwälten. Es sei denn, die Zitate sind älter als ein Jahr.
Dieser Blog fällt unter dieses Gesetz und wir sind diesem Wildwuchs, der sich eigentlich gegen Google & Co. und all jene kommerziellen Suchmaschinenbetreiber richten sollte, die mit Werbung neben diesen Zitaten aus den Zeitungen noch Geld verdienen, hilflos ausgeliefert. Weiterlesen