
Es war wieder einmal eine saftige Ohrfeige, für die Politik, die Bahn, deren Planer und die Genehmigungsbehörde vom Eisenbahnbundesamt.
Am ersten Verhandlungstag über die Klagen der Anwohner zum zweigleisigen Bahnausbau Mühldorf- Tüßling schlug der Richter einen Vergleich vor:
Ob der Ausbau in diesem Bereich für 160 km/h notwendig sei und ob die Bahn nicht etwas hochwertigeren (teureren), höheren Lärmschutz bauen könnte. Der Vertreter der Bahn vor Gericht muss nun beim Eisenbahnbundesamt nachfragen, ob er dem vorgeschlagenen Vergleich zustimmen kann. Ein Bauerntheater erster Güte, politisch brisant und gesellschaftlich ein Paradebeispiel für dieses Land.